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VERSINA® Versicherungsmakler GmbH
Lösung für Unternehmen

Betriebliche Altersversorgung

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wie Sie das umsetzen, entscheidet über Aufwand, Haftung und Wirkung.

Worum es geht

Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Für Arbeitgeber ist das zunächst eine Pflicht – richtig aufgesetzt wird daraus ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.

Die Durchführungswege

  • Direktversicherung – der in kleineren und mittleren Betrieben übliche Weg: überschaubar, bilanzneutral, einfach zu verwalten.
  • Pensionskasse und Pensionsfonds – überbetriebliche Versorgungsträger.
  • Unterstützungskasse – vor allem für höhere Versorgungszusagen.
  • Direktzusage – die Zusage des Arbeitgebers selbst, mit Auswirkungen auf die Bilanz.

Worauf es bei der Gestaltung ankommt

Zuschusspflicht. Arbeitgeber müssen einen Zuschuss von 15 Prozent leisten, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Versorgungsordnung. Eine schriftliche Regelung legt fest, wer was bekommt. Ohne sie entstehen Ungleichbehandlungen – und daraus Ansprüche.

Haftung des Arbeitgebers. Die Zusage bleibt bestehen, auch wenn der Versorgungsträger weniger leistet als erwartet. Die Auswahl des Anbieters ist deshalb eine Haftungsfrage.

Verwaltung. Ein- und Austritte, Elternzeit, Wechsel des Arbeitgebers – ein gutes Konzept ist eines, das im Alltag ohne Sonderfälle funktioniert.

Was wir für Sie tun

Wir wählen mit Ihnen den passenden Durchführungsweg, richten die Versorgungsordnung ein und übernehmen die laufende Betreuung – für Sie und für Ihre Beschäftigten.

Sprechen wir über Ihre Risiken.

Rufen Sie an unter 030 / 24721142 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.

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